Anlage V per KI heißt für Steuerkanzleien: Ein KI-Workflow liest Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Darlehenszinsen und Handwerkerrechnungen aus, ordnet die Werte den Zeilen der Anlage V zu und plausibilisiert sie gegen Vorjahreswerte und AfA-Verlauf. Die Kanzlei kontrolliert fertige Vorschlagswerte pro Objekt, statt jede Position von Hand zu übertragen.

Pro Vermietungsobjekt eine eigene Anlage, pro Anlage ein Stapel unterschiedlichster Unterlagen. Und das jedes Jahr wieder.
Mietverträge, Kontoauszüge, Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung, Zinsbescheinigung der Bank, Handwerkerrechnungen: Die Werte für eine einzige Anlage V stecken in einem Dutzend Dokumente in unterschiedlichen Formaten.
Jede Zahl wird von Hand in die richtige Zeile übertragen: Mieteinnahmen, Umlagen, Erhaltungsaufwand, Schuldzinsen, AfA. Zahlendreher und vertauschte Zeilen fallen oft erst beim Bescheid auf.
Ob die AfA konsistent fortgeführt wurde, ob Erhaltungsaufwand plötzlich vom üblichen Niveau abweicht oder eine Mieteinnahme fehlt: Für den systematischen Vorjahresvergleich je Objekt fehlt im Tagesgeschäft die Zeit.
Der Workflow baut auf derselben Dokumenten-Pipeline auf wie unsere KI-Dokumentenverarbeitung, spezialisiert auf Vermietung und Verpachtung.
Die KI erkennt pro Objekt Mieteinnahmen und Umlagen aus Kontoauszügen und Abrechnungen, ordnet Werbungskosten wie Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand und Verwaltungskosten den passenden Zeilen zu und führt die AfA aus dem Vorjahr fort. Das Ergebnis ist eine vollständig vorbefüllte Anlage V als Vorschlag, mit Quellenangabe je Wert.
Auch bereits erstellte Anlagen lassen sich gegenprüfen: Der Workflow vergleicht jede Position mit dem Vorjahr und den ausgelesenen Belegen, markiert fehlende Mietmonate, AfA-Sprünge, ungewöhnlichen Erhaltungsaufwand und Positionen ohne Beleg. Der Bearbeiter sieht nur die markierten Punkte, nicht das ganze Formular.
Jeder Vorschlagswert trägt seine Quelle: das Dokument, die Fundstelle und die Regel, nach der er zugeordnet wurde. Bei Rückfragen des Finanzamts ist damit in Sekunden belegt, woher eine Zahl stammt. Freigegeben und eingereicht wird die Anlage V ausschließlich durch die Kanzlei, die KI liefert Vorschläge und Prüfhinweise, keine fertige Steuererklärung ohne menschliche Kontrolle.
Die Anlage V ist einer von vielen automatisierbaren Kanzlei-Prozessen. Verwandte Bausteine wie die KI-Belegerfassung und den kompletten Überblick findest du im Workflow-Katalog für Steuerberater.

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Alle üblichen Quellen: Mietverträge, Kontoauszüge, Nebenkosten- und Hausgeldabrechnungen der Hausverwaltung, Zinsbescheinigungen der Bank, Handwerker- und Verwalterrechnungen sowie die Vorjahres-Anlage V als Referenz. PDFs, Scans und Fotos werden gleichermaßen verarbeitet, die Zuordnung erfolgt pro Objekt.
Nein. Der Workflow erstellt eine vollständig vorbefüllte Anlage V als Vorschlag, mit Quellenangabe je Wert und markierten Zweifelsfällen. Kontrolle, Korrektur und Freigabe bleiben bei der Kanzlei, erst danach gehen die Werte in DATEV beziehungsweise in die Erklärung. Die fachliche Verantwortung liegt damit unverändert beim Berufsträger.
Gerade dort lohnt es sich. Der Workflow verarbeitet jedes Objekt als eigenen Fall mit eigener Anlage V, eigener AfA-Fortführung und eigenem Vorjahresvergleich. Ob drei Objekte oder dreißig: Der Kontrollaufwand pro Objekt sinkt auf die Durchsicht der Vorschlagswerte und der markierten Abweichungen.
Die geprüften Werte werden strukturiert an die Steuersoftware der Kanzlei übergeben, im DATEV-Umfeld über die vorhandenen Schnittstellen. Die Übermittlung ans Finanzamt läuft wie gewohnt über den bestehenden Kanzlei-Prozess, der Workflow ersetzt die Datenerfassung davor, nicht die Einreichung.
