Private AI bedeutet für Anwaltskanzleien: Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur, die die Kanzlei kontrolliert, on-premise oder auf einem dedizierten Server in der EU. Mandatsdaten gehen nicht an einen öffentlichen Dienst und nicht ins Training fremder Modelle, konform mit § 203 StGB und § 43e BRAO.
Umsetzung, Wissensdatenbank und die Vertragskette nach § 43e BRAO

Bevor eine Kanzlei über Schriftsatz-Entwürfe oder Posteingangs-Agenten nachdenkt, steht eine Grundsatzfrage: In welcher Umgebung dürfen Akteninhalte überhaupt verarbeitet werden? Für Consumer-Dienste mit unklarem Datenfluss lautet die Antwort bei Mandatsdaten in aller Regel: nicht dort.
Private AI beantwortet die Frage strukturell statt vertraglich. Darauf bauen dann KI-Agenten für die Kanzlei und automatisierte Kanzlei-Workflows auf, mit derselben geschützten Basis.

Welcher Weg passt, hängt weniger vom Budget ab als von der Haltung der Kanzlei und davon, wie viel eigene IT vorhanden ist.
Ein GPU-Server im Kanzleinetz, offene Modelle über Ollama oder vLLM, Zugriff nur aus dem eigenen Verzeichnisdienst. Für Kanzleien, bei denen intern gilt, dass Mandatsdaten das Haus physisch nicht verlassen. Wir richten ein, dokumentieren und übergeben, auf Wunsch mit laufender Wartung.
Dieselbe Software auf einem Server, den wir in einem deutschen Rechenzentrum für Ihre Kanzlei allein betreiben. Keine geteilte Umgebung, keine Nutzung Ihrer Daten für fremdes Training, AVV und die Anlage nach § 43e Abs. 3 inklusive. Der übliche Weg für Kanzleien ohne eigenen Serverraum.
Von der Umsetzung über den ersten Anwendungsfall bis zum berufsrechtlichen Rahmen.
Von der Hardware-Entscheidung bis zum ersten produktiven Use Case: Wir bauen die geschützte KI-Umgebung Ihrer Kanzlei und übergeben sie betriebsfähig.
Private AI für die Kanzlei einführenSchriftsätze, Vermerke und Musterformulierungen per RAG durchsuchbar machen, mit Quellenangabe und ohne dass Mandatswissen das Haus verlässt.
Wissensdatenbank für die Kanzlei ansehenDie Vertragskette und das Gateway, das den Zugang regelt: Textform mit § 203-Belehrung, Einwilligungs-Flag pro Mandat, Kill-Switch und Freigabe vor Versand.
KI-Gateway nach § 43e BRAO ansehenWas Kanzleien uns zu eigener KI-Infrastruktur am häufigsten fragen.
Private AI heißt: Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur, die die Kanzlei kontrolliert, entweder auf eigener Hardware im Haus oder auf einem dedizierten Server in der EU. Mandatsdaten werden nicht an einen öffentlichen Dienst gesendet und fließen nicht in das Training fremder Modelle. Damit lässt sich die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a BRAO und § 203 StGB technisch abbilden statt nur vertraglich.
Nicht zwingend. Für zwei bis zehn Berufsträger reicht in der Regel ein dedizierter GPU-Server in einem deutschen Rechenzentrum, den wir betreiben. Eigene Hardware lohnt sich, wenn die Kanzlei ohnehin einen Serverraum hat oder wenn intern gilt, dass Daten das Haus physisch nicht verlassen dürfen. Was passt, klären wir vor der Umsetzung.
Offene Modelle wie Llama und Mistral, betrieben über Ollama oder vLLM. Für juristische Textarbeit auf Deutsch reichen die aktuellen offenen Modelle in vielen Fällen aus. Wo mehr Qualität nötig ist, lässt sich ein Frontier-Modell über eine EU-API hinter derselben Vertragskette einbinden, entschieden pro Use Case.
Nein. Private AI löst die Frage, wo Daten verarbeitet werden, nicht die Frage, wer verantwortet. Die eigenverantwortliche Prüfung und die Endkontrolle vor Versand bleiben beim Berufsträger, unabhängig davon, wie geschützt die Umgebung ist.
