Eine Kanzlei-Wissensdatenbank macht Schriftsätze, Vermerke und Musterformulierungen per RAG durchsuchbar: Mitarbeitende fragen in normaler Sprache und bekommen eine Antwort aus den eigenen Dokumenten, mit Verweis auf die Fundstelle. Sie läuft innerhalb der privaten KI-Umgebung der Kanzlei, konform mit § 203 StGB.

Die überzeugendste Argumentation Ihrer Kanzlei steht in einem Schriftsatz von vor drei Jahren. Wer heute vor derselben Frage steht, fragt einen Kollegen, sucht in Ordnerstrukturen oder erarbeitet alles noch einmal. Das ist keine Frage der Sorgfalt, sondern der Auffindbarkeit: Volltextsuche findet Wörter, nicht Gedanken.
Die stärkste Quelle der Kanzlei. Wie haben wir gegen diese Argumentation schon einmal geschrieben, und mit welchem Ergebnis? Genau das liegt heute in Ordnern, die niemand durchsucht.
Interne Einschätzungen zu Spezialfragen, oft von einem Berufsträger für einen konkreten Fall erarbeitet und danach nie wieder gefunden.
Vorlagen, Klauselsammlungen und die Formulierungen, die in Ihrer Kanzlei üblich sind. Damit klingt ein Entwurf nach Ihrem Haus und nicht nach Modell.
Zusammenstellungen zu wiederkehrenden Rechtsfragen, die sonst bei jedem neuen Fall von vorn beginnen.

Eine Wissensdatenbank bündelt genau das, was der Verschwiegenheit unterliegt: Mandatsfälle, Einschätzungen, interne Diskussionen. Die Infrastrukturfrage ist deshalb keine Nebensache, sondern die Voraussetzung. Wie diese Umgebung entsteht, beschreibt die Seite zur Einführung von Private AI in der Kanzlei. Wer für die tägliche Textarbeit lieber eine verwaltete Umgebung möchte, findet sie unter Claude Cowork für Anwaltskanzleien.
Was Kanzleien uns zur Wissensdatenbank am häufigsten fragen.
RAG steht für Retrieval-Augmented Generation. Bei einer Frage sucht das System zuerst die passenden Stellen in den Kanzleidokumenten und formuliert daraus eine Antwort mit Verweis auf das Quelldokument. Das Modell antwortet also aus dem Wissen Ihrer Kanzlei, nicht aus seinem Trainingswissen. Das ist der Unterschied zwischen einer nachvollziehbaren Auskunft und einer erfundenen.
Nein. Die Wissensdatenbank übernimmt die Zugriffsrechte aus Ihrer Ablage. Wer ein Dokument nicht öffnen darf, bekommt es auch nicht als Quelle in einer Antwort. Gerade bei Mandaten mit besonderer Sensibilität oder bei Interessenkonflikten ist das keine Komfortfrage.
Wenn die Wissensdatenbank auf Infrastruktur läuft, die die Kanzlei kontrolliert, ja. Eine solche Datenbank enthält konzentriert das Sensibelste, was eine Kanzlei hat. Genau deshalb bauen wir sie ausschließlich innerhalb einer privaten Umgebung und nicht auf einem öffentlichen Dienst.
Es geht weniger um die Menge als um die Wiederholung. Wenn dieselben Rechtsfragen in Ihrer Kanzlei mehrfach im Jahr auftauchen, lohnt sich die Datenbank bereits bei wenigen hundert Dokumenten. Bei reiner Einzelfallarbeit ohne Wiederholung ist der Nutzen kleiner, das sagen wir dann auch.
