§ 43e BRAO erlaubt Kanzleien, Dienstleister an Mandatsdaten zu lassen, verlangt dafür aber einen Vertrag in Textform mit Belehrung über § 203 StGB. Bluebatch baut dafür ein Gateway: einen kontrollierten Weg ins Sprachmodell mit Einwilligungs-Flag, Kill-Switch und Endkontrolle durch den Anwalt vor jedem Versand an Gericht oder Mandant.

KI ist in den Kanzleien längst angekommen. In der Legal-Tech-Umfrage von Wolters Kluwer für 2026 gaben rund 63 Prozent der deutschen Befragten an, KI-Werkzeuge zu nutzen. Der praktische Ist-Zustand ist dabei häufig Consumer-ChatGPT auf der Akte.
Das ist nachvollziehbar und trotzdem riskant. Drei Lücken finden wir in fast jeder Kanzlei, die wir uns ansehen.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt personenbezogene Daten. § 43e Abs. 8 BRAO lässt den Datenschutz ausdrücklich unberührt, ersetzt das Berufsrecht also nicht. Ohne Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung über § 203 StGB fehlt die berufsrechtliche Grundlage.
Den Mandantennamen zu schwärzen reicht nicht. Aktenzeichen, Beträge, Gegenseite und Sachverhalt bleiben im Text und machen die Akte identifizierbar. Sobald diese Merkmale zusammen in einem Prompt stehen, liegt eine mandatsbezogene Nutzung vor.
§ 43e Abs. 2 Satz 2 BRAO verlangt die unverzügliche Beendigung, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt. Eine Kündigung per E-Mail ist kein Schalter. Ohne technischen Weg, eine Modellroute in Minuten auf null zu stellen, bleibt die Pflicht Theorie.
Die Norm regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Sie verbietet externe Anbieter nicht, sie knüpft sie an Bedingungen. Vier davon betreffen jedes KI-Projekt unmittelbar.
Der Vertrag muss die Verpflichtung zur Verschwiegenheit enthalten, die Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB, die Beschränkung des Zugangs auf das zur Erfüllung Erforderliche und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Textform nach § 126b BGB genügt, also PDF oder E-Mail.
Dient die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat, braucht es die Einwilligung. Technisch heißt das: ein Flag pro Mandat, das vor dem Gateway sitzt. Ohne gesetztes Flag nimmt das Gateway mandatsbezogene Anfragen gar nicht erst an. Abs. 6 stellt klar, dass die Einwilligung die Pflichten aus Abs. 2 und 3 nicht ersetzt.
Die Kanzlei schuldet die sorgfältige Auswahl und nach Satz 2 die unverzügliche Beendigung bei Pflichtverletzung. Wir dokumentieren die Auswahl und bauen die Beendigung als Schalter, nicht als Absichtserklärung.
Die BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz halten fest, dass die eigenverantwortliche Prüfung und die Endkontrolle vor Versand beim Anwalt bleiben. Deshalb ist die Freigabe in unseren Use Cases kein Komfortfeature, sondern ein Pflichtschritt im Ablauf.
Diese Seite ordnet die technischen Anforderungen ein und ist keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall trifft die Kanzlei, gegebenenfalls mit ihrer Kammer. Vertrags- und Einwilligungstexte gehen vor Verwendung an Ihre Seite.
Die Schwelle ist erreicht, sobald Mandatsinhalte in ein Modell sollen und der Vertrag mit dem Anbieter nur eine AVV ist. Ab dort gibt es zwei Wege.
Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur, die die Kanzlei kontrolliert: dedizierter EU-Server oder on-premise. Die Drittland-Diskussion entfällt vollständig. Für Kanzleien mit strengem Anspruch der kürzeste Weg zur Entscheidung.
Starke Frontier-Modelle über eine API in der EU-Region, aber nur hinter derselben Kette: Anlage nach Abs. 3, kein Training mit Kanzleidaten, Unterauftragnehmer benannt und gleich verpflichtet. Das Gateway erzwingt Region und Modell, statt auf eine Anbietereinstellung zu vertrauen.
Wir schneiden Use Cases eng: ein Prozess, die Felder, die er braucht, und eine Freigabe am Ende. Erst wenn der erste im Alltag trägt, kommt der zweite.
Aus einer Akte mit gesetzter Einwilligung entsteht ein Entwurf. Der Anwalt prüft und gibt frei, erst danach geht etwas an Gericht oder Mandant. Autonomer Versand ist ausgeschlossen, nicht abgeschaltet.
Allgemeine Rechtsrecherche läuft im Raum ohne Flag. Sobald Name, Aktenzeichen und Sachverhalt zusammenkommen, greift das Flag nach Abs. 5 und die Anfrage wechselt in den mandatsbezogenen Raum.
Consumer-ChatGPT auf dem Associate-Rechner ist der häufigste Ist-Zustand. Wir sperren diese Wege gemeinsam mit Ihrer IT und öffnen gleichzeitig den erlaubten, damit das Verbot im Alltag hält.
Verlässt eine Route die EU oder wechselt der Unterauftragnehmer, stoppt das Gateway. Kein stilles Failover in ein anderes Rechenzentrum, weil der Anbieter gerade umgeroutet hat.
Ja, unter einer Bedingung: Das Kanzlei-Verzeichnis ist der einzige Login, und die direkten Anbieter-URLs sind gesperrt. Sonst bleibt der Consumer-Weg offen und das Gateway ist Dekoration.
Der Zugang läuft über die Gruppen, die es in der Kanzlei schon gibt, inklusive Conditional Access. Kein zweiter Benutzerkreis, der separat gepflegt werden muss.
Entwürfe ja, Versand nur nach Freigabe. Das gilt für Mandantenpost genauso wie für alles, was Richtung Gericht geht.
Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Die Textform steht vor dem ersten Prompt, und der erste Use Case geht erst live, wenn die Consumer-Wege geschlossen sind.

Welche Werkzeuge laufen heute, welche Daten fließen wohin. Die Consumer-Wege werden identifiziert und geschlossen, sobald der erlaubte Weg offen ist.
Auswahldokumentation nach Abs. 2, dazu die Anlage nach Abs. 3 neben der bestehenden AVV: Verschwiegenheit, Belehrung nach § 203 StGB, Zweckbindung, Unterauftragnehmer, Region und kein Training mit Kanzleidaten.
Single Sign-on, Whitelist der freigegebenen Modelle mit Ablaufdatum, Zweckfilter und das Einwilligungs-Flag nach Abs. 5 davor.
Recherche oder Schriftsatz-Rohling, immer mit Freigabe vor Versand. Kein zweiter Use Case, bevor der erste im Alltag trägt.
Regionen und Unterauftragnehmer werden überwacht, das Audit hält fest, wer wann welches Modell mit welcher Freigabe genutzt hat, ohne Klartext-Vollprotokoll. Der Kill-Switch wird getestet, nicht nur dokumentiert.
| Kriterium | Consumer-ChatGPT | Legal-Tech-SaaS ohne 43e-Anlage | Gateway von Bluebatch |
|---|---|---|---|
| Textform nach Abs. 3 | fehlt | AVV ohne § 203-Belehrung | AVV plus 43e-Anlage |
| Persönliche Leistung | Entwurf geht direkt raus | Freigabe optional | Freigabe vor Versand |
| Einwilligung nach Abs. 5 | kein Flag | Klausel in den AGB | Flag vor dem Gateway |
| Auslandsbezug nach Abs. 4 | US-Voreinstellung üblich | Standardklauseln als Ersatz gedacht | EU als Standard, Abs. 4 extra geprüft |
| Beendigung nach Abs. 2 | Account bleibt bestehen | Kündigung per E-Mail | Route in Minuten auf null |
| Passt, wenn | nur öffentliche Recherche | kein Mandatsinhalt ins Modell geht | die Akte ins Modell soll und der Nachweis zählt |
Wir starten klein und mit festem Preis, statt mit einem Projekt, dessen Ende niemand kennt.
1.750 € einmalig. Bestandsaufnahme, erster Use Case, Entscheidung zwischen Weg A und Weg B und die Liste dessen, was die Anlage nach Abs. 3 enthalten muss. Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, kein Angebot mit offenem Ende.
Entweder als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat, wenn mehrere Use Cases folgen. Modell- und Hostingkosten kommen dazu. Alle Stufen stehen in unserem Wachstumsmodell mit festen Paketpreisen.
Single Sign-on und Netzsperren gemeinsam mit Ihrer IT, den Schnitt auf Akte und DMS, den Einwilligungstext für Abs. 5 und die Entscheidung, wer die Anlage nach Abs. 3 unterschreibt. Kein zweites Entwicklungsteam.
Das Gateway ist der Governance-Baustein unseres Angebots für KI und Automatisierung in Anwaltskanzleien. Dort stehen auch die weiteren Bausteine.
Damit das Gateway die Felder eines Use Case bekommt, braucht es Zugriff auf die Akte. Für Cloud-Kanzleien führt der Weg über die Implementierung des actaport Connectors.
Für Steuerberater gilt mit § 62a StBerG dieselbe Mechanik unter anderem Namen. Das beschreibt unsere Seite zu KI für Steuerberater nach § 62a StBerG.
Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob Mandatsinhalte überhaupt ins Modell sollen, was heute schon läuft und ob Weg A oder Weg B zu Ihrer Kanzlei passt.
Was Kanzleien uns zu Vertragskette, Endkontrolle und Kosten am häufigsten fragen.
Nein. § 43e Abs. 8 BRAO lässt den Datenschutz unberührt, ersetzt das Berufsrecht aber nicht. Abs. 3 verlangt zusätzlich einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Belehrung über § 203 StGB, Zugang nur soweit zur Erfüllung erforderlich und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Wir liefern diese Anlage als IT-Lieferung, die berufsrechtliche Entscheidung bleibt beim Anwalt.
Nein. Die BRAK hat in ihren Hinweisen zum Einsatz von KI klargestellt, dass KI die gewissenhafte anwaltliche Leistung unterstützt, aber nicht ersetzt. Die eigenverantwortliche Überprüfung und die Endkontrolle vor Versand bleiben Pflicht. Ein autonom versendeter Schriftsatz ist deshalb kein Ziel, das wir bauen.
Wenn die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat dient, ja, so verlangt es § 43e Abs. 5 BRAO. Interne Recherche ohne Mandantenbezug kann ohne Flag laufen. Das Gateway trennt beide Räume technisch. Abs. 6 stellt außerdem klar, dass die Einwilligung die Pflichten aus Abs. 2 und 3 nicht aufhebt.
Der Einstieg ist der Use-Case-Workshop für 1.750 € einmalig: Bestandsaufnahme, erster Use Case und die Entscheidung zwischen Modell im eigenen Haus und EU-API. Die Umsetzung läuft als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat. Modell- und Hostingkosten kommen dazu.
§ 43e Abs. 4 BRAO verlangt bei Auslandsbezug einen vergleichbaren Geheimnisschutz. Das ist eine berufsrechtliche Prüfung und keine Frage, die Standardvertragsklauseln beantworten. Unser Standard ist deshalb die EU-Region, alles andere nur nach ausdrücklicher Prüfung durch die Kanzlei.
§ 203 StGB bestraft das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. § 43e BRAO organisiert davor die Einschaltung von Dienstleistern: Auswahl, Textform, Belehrung, Unterauftragnehmer, Einwilligung und Beendigung. Der Maschinenraum ist derselbe wie bei § 62a StBerG für Steuerberater, nur das Namensschild ist ein anderes.
Keine Rechtsberatung und keine Unbedenklichkeitserklärung der Kammer für einzelne Prompts. Keinen Versand an Gericht oder Mandant ohne Freigabe. Keine Anbindung an Consumer-ChatGPT. Und keine US-API ohne vorherige Prüfung nach Abs. 4. Wer nur Marketingtexte ohne Mandatsbezug schreiben lassen will, braucht dieses Gateway nicht.
