Private AI für Anwaltskanzleien

KI in der Anwaltskanzlei nach § 43e BRAO: Freigabe vor Versand

§ 43e BRAO erlaubt Kanzleien, Dienstleister an Mandatsdaten zu lassen, verlangt dafür aber einen Vertrag in Textform mit Belehrung über § 203 StGB. Bluebatch baut dafür ein Gateway: einen kontrollierten Weg ins Sprachmodell mit Einwilligungs-Flag, Kill-Switch und Endkontrolle durch den Anwalt vor jedem Versand an Gericht oder Mandant.

Blick aus einer Anwaltskanzlei auf ein Gerichtsgebäude

Warum ungeregelte KI in der Akte teuer wird

KI ist in den Kanzleien längst angekommen. In der Legal-Tech-Umfrage von Wolters Kluwer für 2026 gaben rund 63 Prozent der deutschen Befragten an, KI-Werkzeuge zu nutzen. Der praktische Ist-Zustand ist dabei häufig Consumer-ChatGPT auf der Akte.

Das ist nachvollziehbar und trotzdem riskant. Drei Lücken finden wir in fast jeder Kanzlei, die wir uns ansehen.

Bibliothek einer Anwaltskanzlei mit gebundenen Gesetzessammlungen

AVV ohne 43e-Anlage

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt personenbezogene Daten. § 43e Abs. 8 BRAO lässt den Datenschutz ausdrücklich unberührt, ersetzt das Berufsrecht also nicht. Ohne Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung über § 203 StGB fehlt die berufsrechtliche Grundlage.

Anonymisierung, die keine ist

Den Mandantennamen zu schwärzen reicht nicht. Aktenzeichen, Beträge, Gegenseite und Sachverhalt bleiben im Text und machen die Akte identifizierbar. Sobald diese Merkmale zusammen in einem Prompt stehen, liegt eine mandatsbezogene Nutzung vor.

Kein Kill-Switch

§ 43e Abs. 2 Satz 2 BRAO verlangt die unverzügliche Beendigung, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt. Eine Kündigung per E-Mail ist kein Schalter. Ohne technischen Weg, eine Modellroute in Minuten auf null zu stellen, bleibt die Pflicht Theorie.

Der Rahmen

Was § 43e BRAO der Kanzlei abverlangt

Die Norm regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Sie verbietet externe Anbieter nicht, sie knüpft sie an Bedingungen. Vier davon betreffen jedes KI-Projekt unmittelbar.

Abs. 3: Vertrag in Textform

Der Vertrag muss die Verpflichtung zur Verschwiegenheit enthalten, die Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB, die Beschränkung des Zugangs auf das zur Erfüllung Erforderliche und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Textform nach § 126b BGB genügt, also PDF oder E-Mail.

Abs. 5: Einwilligung des Mandanten

Dient die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat, braucht es die Einwilligung. Technisch heißt das: ein Flag pro Mandat, das vor dem Gateway sitzt. Ohne gesetztes Flag nimmt das Gateway mandatsbezogene Anfragen gar nicht erst an. Abs. 6 stellt klar, dass die Einwilligung die Pflichten aus Abs. 2 und 3 nicht ersetzt.

Abs. 2: Auswahl und Beendigung

Die Kanzlei schuldet die sorgfältige Auswahl und nach Satz 2 die unverzügliche Beendigung bei Pflichtverletzung. Wir dokumentieren die Auswahl und bauen die Beendigung als Schalter, nicht als Absichtserklärung.

Persönliche Leistung bleibt

Die BRAK-Hinweise zum KI-Einsatz halten fest, dass die eigenverantwortliche Prüfung und die Endkontrolle vor Versand beim Anwalt bleiben. Deshalb ist die Freigabe in unseren Use Cases kein Komfortfeature, sondern ein Pflichtschritt im Ablauf.

Anlage nach § 43e Abs. 3Textform, neben der bestehenden AVV
Verschwiegen­heitvertraglich verpflichtet
Belehrungüber § 203 StGB
Zugang begrenztnur soweit erforderlich
Unterauftrag­nehmergleich verpflichtet
Vier Inhalte, die der Vertrag nach Abs. 3 tragen muss. Eine AVV nach Art. 28 DSGVO deckt keinen davon ab.

Diese Seite ordnet die technischen Anforderungen ein und ist keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall trifft die Kanzlei, gegebenenfalls mit ihrer Kammer. Vertrags- und Einwilligungstexte gehen vor Verwendung an Ihre Seite.

Zwei Betriebswege

Ab wann sich das Gateway lohnt und welcher Weg passt

Die Schwelle ist erreicht, sobald Mandatsinhalte in ein Modell sollen und der Vertrag mit dem Anbieter nur eine AVV ist. Ab dort gibt es zwei Wege.

Kanzlei-ArbeitsplatzZugang nur über SSO
Einwilligungs-FlagAbs. 5: Mandat eingewilligt?
GatewayWhitelist, Zweckfilter, Audit, Kill-Switch
ModellWeg A im Haus oder Weg B EU-API
EndkontrolleAnwalt gibt frei, dann Versand
Der kontrollierte Weg: ohne gesetztes Flag nimmt das Gateway mandatsbezogene Anfragen gar nicht erst an, und ohne Freigabe geht nichts an Gericht oder Mandant.
Weg A

Modell im eigenen Haus

Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur, die die Kanzlei kontrolliert: dedizierter EU-Server oder on-premise. Die Drittland-Diskussion entfällt vollständig. Für Kanzleien mit strengem Anspruch der kürzeste Weg zur Entscheidung.

Weg B

EU-API hinter der Klauselkette

Starke Frontier-Modelle über eine API in der EU-Region, aber nur hinter derselben Kette: Anlage nach Abs. 3, kein Training mit Kanzleidaten, Unterauftragnehmer benannt und gleich verpflichtet. Das Gateway erzwingt Region und Modell, statt auf eine Anbietereinstellung zu vertrauen.

In der Praxis

Wo KI in der Kanzlei mit Freigabe greift

Wir schneiden Use Cases eng: ein Prozess, die Felder, die er braucht, und eine Freigabe am Ende. Erst wenn der erste im Alltag trägt, kommt der zweite.

Use Case 01

Schriftsatz-Rohling

Aus einer Akte mit gesetzter Einwilligung entsteht ein Entwurf. Der Anwalt prüft und gibt frei, erst danach geht etwas an Gericht oder Mandant. Autonomer Versand ist ausgeschlossen, nicht abgeschaltet.

Use Case 02

Recherche ohne Mandantenbezug

Allgemeine Rechtsrecherche läuft im Raum ohne Flag. Sobald Name, Aktenzeichen und Sachverhalt zusammenkommen, greift das Flag nach Abs. 5 und die Anfrage wechselt in den mandatsbezogenen Raum.

Use Case 03

Schatten-KI auf dem Laptop

Consumer-ChatGPT auf dem Associate-Rechner ist der häufigste Ist-Zustand. Wir sperren diese Wege gemeinsam mit Ihrer IT und öffnen gleichzeitig den erlaubten, damit das Verbot im Alltag hält.

Use Case 04

Anbieter wechselt die Region

Verlässt eine Route die EU oder wechselt der Unterauftragnehmer, stoppt das Gateway. Kein stilles Failover in ein anderes Rechenzentrum, weil der Anbieter gerade umgeroutet hat.

Kanzlei-IT

Passt das in Kanzleisoftware, DMS und Entra ID

Ja, unter einer Bedingung: Das Kanzlei-Verzeichnis ist der einzige Login, und die direkten Anbieter-URLs sind gesperrt. Sonst bleibt der Consumer-Weg offen und das Gateway ist Dekoration.

Entra ID und SSO

Der Zugang läuft über die Gruppen, die es in der Kanzlei schon gibt, inklusive Conditional Access. Kein zweiter Benutzerkreis, der separat gepflegt werden muss.

Akte und DMS

Angebunden werden nur die Dokumenttypen des jeweiligen Use Case. Kein Massen-Upload der Akte. Wie so eine Anbindung praktisch aussieht, zeigt unser Cloud Connector zu actaport.

E-Mail und Fristen

Entwürfe ja, Versand nur nach Freigabe. Das gilt für Mandantenpost genauso wie für alles, was Richtung Gericht geht.

Wie wir die 43e-Kette bauen und in Betrieb nehmen

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Die Textform steht vor dem ersten Prompt, und der erste Use Case geht erst live, wenn die Consumer-Wege geschlossen sind.

Unterzeichnung eines Vertrags in Textform am Kanzleitisch
1

Bestand und Sperre

Welche Werkzeuge laufen heute, welche Daten fließen wohin. Die Consumer-Wege werden identifiziert und geschlossen, sobald der erlaubte Weg offen ist.

2

Auswahl und Textform

Auswahldokumentation nach Abs. 2, dazu die Anlage nach Abs. 3 neben der bestehenden AVV: Verschwiegenheit, Belehrung nach § 203 StGB, Zweckbindung, Unterauftragnehmer, Region und kein Training mit Kanzleidaten.

3

Gateway und Modell-Katalog

Single Sign-on, Whitelist der freigegebenen Modelle mit Ablaufdatum, Zweckfilter und das Einwilligungs-Flag nach Abs. 5 davor.

4

Ein Use Case mit Endkontrolle

Recherche oder Schriftsatz-Rohling, immer mit Freigabe vor Versand. Kein zweiter Use Case, bevor der erste im Alltag trägt.

5

Betrieb und Kill-Switch

Regionen und Unterauftragnehmer werden überwacht, das Audit hält fest, wer wann welches Modell mit welcher Freigabe genutzt hat, ohne Klartext-Vollprotokoll. Der Kill-Switch wird getestet, nicht nur dokumentiert.

Vergleich

Welcher Bezugsweg § 43e BRAO technisch trägt

KriteriumConsumer-ChatGPTLegal-Tech-SaaS ohne 43e-AnlageGateway von Bluebatch
Textform nach Abs. 3fehltAVV ohne § 203-BelehrungAVV plus 43e-Anlage
Persönliche LeistungEntwurf geht direkt rausFreigabe optionalFreigabe vor Versand
Einwilligung nach Abs. 5kein FlagKlausel in den AGBFlag vor dem Gateway
Auslandsbezug nach Abs. 4US-Voreinstellung üblichStandardklauseln als Ersatz gedachtEU als Standard, Abs. 4 extra geprüft
Beendigung nach Abs. 2Account bleibt bestehenKündigung per E-MailRoute in Minuten auf null
Passt, wennnur öffentliche Recherchekein Mandatsinhalt ins Modell gehtdie Akte ins Modell soll und der Nachweis zählt

Investition

Was KI für die Anwaltskanzlei nach § 43e BRAO kostet

Wir starten klein und mit festem Preis, statt mit einem Projekt, dessen Ende niemand kennt.

Einstieg: Use-Case-Workshop

1.750 € einmalig. Bestandsaufnahme, erster Use Case, Entscheidung zwischen Weg A und Weg B und die Liste dessen, was die Anlage nach Abs. 3 enthalten muss. Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, kein Angebot mit offenem Ende.

Umsetzung

Entweder als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat, wenn mehrere Use Cases folgen. Modell- und Hostingkosten kommen dazu. Alle Stufen stehen in unserem Wachstumsmodell mit festen Paketpreisen.

Was die Kanzlei beisteuert

Single Sign-on und Netzsperren gemeinsam mit Ihrer IT, den Schnitt auf Akte und DMS, den Einwilligungstext für Abs. 5 und die Entscheidung, wer die Anlage nach Abs. 3 unterschreibt. Kein zweites Entwicklungsteam.

Einordnung

Wo diese Lösung bei Bluebatch steht

Branche: Anwaltskanzleien

Das Gateway ist der Governance-Baustein unseres Angebots für KI und Automatisierung in Anwaltskanzleien. Dort stehen auch die weiteren Bausteine.

Anbindung: actaport

Damit das Gateway die Felder eines Use Case bekommt, braucht es Zugriff auf die Akte. Für Cloud-Kanzleien führt der Weg über die Implementierung des actaport Connectors.

Schwester: Steuerkanzlei

Für Steuerberater gilt mit § 62a StBerG dieselbe Mechanik unter anderem Namen. Das beschreibt unsere Seite zu KI für Steuerberater nach § 62a StBerG.

Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob Mandatsinhalte überhaupt ins Modell sollen, was heute schon läuft und ob Weg A oder Weg B zu Ihrer Kanzlei passt.

Fragen zu KI nach § 43e BRAO

Was Kanzleien uns zu Vertragskette, Endkontrolle und Kosten am häufigsten fragen.

Reicht eine AVV für KI in der Kanzlei nach § 43e BRAO?

Nein. § 43e Abs. 8 BRAO lässt den Datenschutz unberührt, ersetzt das Berufsrecht aber nicht. Abs. 3 verlangt zusätzlich einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Belehrung über § 203 StGB, Zugang nur soweit zur Erfüllung erforderlich und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Wir liefern diese Anlage als IT-Lieferung, die berufsrechtliche Entscheidung bleibt beim Anwalt.

Ersetzt KI die persönliche anwaltliche Leistung?

Nein. Die BRAK hat in ihren Hinweisen zum Einsatz von KI klargestellt, dass KI die gewissenhafte anwaltliche Leistung unterstützt, aber nicht ersetzt. Die eigenverantwortliche Überprüfung und die Endkontrolle vor Versand bleiben Pflicht. Ein autonom versendeter Schriftsatz ist deshalb kein Ziel, das wir bauen.

Braucht jedes Mandat eine Einwilligung?

Wenn die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat dient, ja, so verlangt es § 43e Abs. 5 BRAO. Interne Recherche ohne Mandantenbezug kann ohne Flag laufen. Das Gateway trennt beide Räume technisch. Abs. 6 stellt außerdem klar, dass die Einwilligung die Pflichten aus Abs. 2 und 3 nicht aufhebt.

Was kostet KI für die Anwaltskanzlei nach § 43e BRAO?

Der Einstieg ist der Use-Case-Workshop für 1.750 € einmalig: Bestandsaufnahme, erster Use Case und die Entscheidung zwischen Modell im eigenen Haus und EU-API. Die Umsetzung läuft als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat. Modell- und Hostingkosten kommen dazu.

Dürfen Modelle im Ausland laufen?

§ 43e Abs. 4 BRAO verlangt bei Auslandsbezug einen vergleichbaren Geheimnisschutz. Das ist eine berufsrechtliche Prüfung und keine Frage, die Standardvertragsklauseln beantworten. Unser Standard ist deshalb die EU-Region, alles andere nur nach ausdrücklicher Prüfung durch die Kanzlei.

Wie unterscheidet sich § 43e BRAO von § 203 StGB?

§ 203 StGB bestraft das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. § 43e BRAO organisiert davor die Einschaltung von Dienstleistern: Auswahl, Textform, Belehrung, Unterauftragnehmer, Einwilligung und Beendigung. Der Maschinenraum ist derselbe wie bei § 62a StBerG für Steuerberater, nur das Namensschild ist ein anderes.

Was baut Bluebatch bewusst nicht?

Keine Rechtsberatung und keine Unbedenklichkeitserklärung der Kammer für einzelne Prompts. Keinen Versand an Gericht oder Mandant ohne Freigabe. Keine Anbindung an Consumer-ChatGPT. Und keine US-API ohne vorherige Prüfung nach Abs. 4. Wer nur Marketingtexte ohne Mandatsbezug schreiben lassen will, braucht dieses Gateway nicht.

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