Private AI für Steuerkanzleien

KI für Steuerberater nach § 62a StBerG: Gateway statt Consumer-ChatGPT

§ 62a StBerG erlaubt Steuerkanzleien, Dienstleister an Mandatsdaten zu lassen, verlangt dafür aber einen Vertrag in Textform mit Belehrung über § 203 StGB. Bluebatch baut dafür ein Gateway: einen kontrollierten Weg ins Sprachmodell mit Einwilligungs-Flag, Freigabe durch den Berufsträger und Kill-Switch, statt Mandatsakten in Consumer-ChatGPT.

Gebundene Gesetzestexte im Regal einer Steuerkanzlei

Warum Consumer-KI auf der Mandatsakte teuer wird

KI ist in den Kanzleien angekommen. Laut DATEV-Seismograf 2025 nutzt rund ein Viertel der Steuerberater generative KI regelmäßig, im Jahr davor waren es 9 Prozent. Rund 40 Prozent derjenigen, die noch nicht nutzen, nennen rechtliche Unsicherheit als Hürde.

Die Unsicherheit ist berechtigt, aber sie lässt sich auflösen. Drei Lücken tauchen in fast jeder Kanzlei auf, die wir uns ansehen.

Besprechungsraum einer Steuerkanzlei mit Regalwand voller Gesetzeskommentare

AVV ohne 62a-Anlage

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt personenbezogene Daten. § 62a Abs. 8 StBerG stellt den Datenschutz ausdrücklich daneben, nicht an die Stelle des Berufsrechts. Fehlt die Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung über § 203 StGB, ist der Bezugsweg berufsrechtlich offen.

Schatten-KI im Browser

Mitarbeitende legen Sachverhalte in privaten ChatGPT-Accounts ab, weil es schneller geht. Die Kanzlei erfährt davon nichts, hat keinen Vertrag, keine Protokolle und keine Möglichkeit, den Weg zu schließen. Nach Abs. 2 schuldet sie aber die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters.

Kein Kill-Switch

§ 62a Abs. 2 Satz 2 StBerG verlangt, die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, wenn der Dienstleister seine Pflichten verletzt. Ein Kündigungsschreiben ist kein Schalter. Ohne technischen Weg, eine Modellroute in Minuten auf null zu stellen, bleibt die Pflicht auf dem Papier.

Der Rahmen

Was § 62a StBerG der Kanzlei abverlangt

Die Norm regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Sie verbietet den Einsatz externer Anbieter nicht, sie knüpft ihn an Bedingungen. Vier davon betreffen jedes KI-Projekt unmittelbar.

Abs. 3: Vertrag in Textform

Der Vertrag muss vier Dinge enthalten: die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die Belehrung über die Strafbarkeit nach § 203 StGB, die Beschränkung des Zugangs auf das für die Erfüllung Erforderliche und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Textform nach § 126b BGB genügt, also PDF oder E-Mail, keine Unterschrift nötig.

Abs. 5: Einwilligung des Mandanten

Dient die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat, braucht es die Einwilligung des Mandanten. Technisch heißt das: ein Flag pro Mandat, das vor dem Gateway sitzt und nicht dahinter. Ohne gesetztes Flag nimmt das Gateway mandatsbezogene Anfragen gar nicht erst an.

Abs. 2: Auswahl und Beendigung

Die Kanzlei schuldet die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und nach Satz 2 die unverzügliche Beendigung, wenn dieser seine Pflichten verletzt. Wir dokumentieren die Auswahl und bauen die Beendigung als Schalter: eine Route, die sich in Minuten auf null stellen lässt.

Abs. 4: Auslandsbezug

Sitzt der Dienstleister im Ausland, verlangt Abs. 4 einen vergleichbaren Geheimnisschutz. Das ist eine berufsrechtliche Prüfung und keine Frage, die eine Standardvertragsklausel beantwortet. Unser Standard ist deshalb EU, alles andere geht nur nach ausdrücklicher Prüfung.

Anlage nach § 62a Abs. 3Textform, neben der bestehenden AVV
Verschwiegen­heitvertraglich verpflichtet
Belehrungüber § 203 StGB
Zugang begrenztnur soweit erforderlich
Unterauftrag­nehmergleich verpflichtet
Vier Inhalte, die der Vertrag nach Abs. 3 tragen muss. Eine AVV nach Art. 28 DSGVO deckt keinen davon ab.

Diese Seite ordnet die technischen Anforderungen ein und ist keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall trifft die Kanzlei, gegebenenfalls mit ihrer Kammer. Vertrags- und Einwilligungstexte gehen vor Verwendung an Ihre Seite.

Zwei Betriebswege

Ab wann sich das Gateway lohnt und welcher Weg passt

Die Schwelle ist erreicht, sobald Mandatsinhalte in ein Modell sollen und der Vertrag mit dem Anbieter nur eine AVV ist. Ab dort gibt es zwei Wege, und die Wahl hängt weniger vom Budget ab als von der Haltung der Kanzlei.

Kanzlei-ArbeitsplatzZugang nur über SSO
Einwilligungs-FlagAbs. 5: Mandat eingewilligt?
GatewayWhitelist, Zweckschnitt, Audit, Kill-Switch
ModellWeg A im Haus oder Weg B EU-API
FreigabeBerufsträger gibt frei, dann Versand
Der kontrollierte Weg: ohne gesetztes Flag nimmt das Gateway mandatsbezogene Anfragen gar nicht erst an, und ohne Freigabe verlässt nichts die Kanzlei.
Weg A

Modell im eigenen Haus

Das Sprachmodell läuft auf Infrastruktur, die die Kanzlei kontrolliert: auf einem dedizierten EU-Server oder on-premise. Die Diskussion über Drittländer entfällt, Modelle wie Llama oder Mistral bringen dafür genug Qualität mit. Wie das aussieht, beschreibt unser Private-AI-Ansatz für Kanzleien.

Weg B

EU-API hinter der Klauselkette

Die Kanzlei nutzt starke Frontier-Modelle über eine API in der EU-Region, aber nur hinter derselben Vertragskette: Anlage nach Abs. 3, kein Training mit Kanzleidaten, Unterauftragnehmer benannt und gleich verpflichtet. Das Gateway erzwingt Region und Modellauswahl, statt auf eine Anbietereinstellung zu vertrauen.

In der Praxis

Wo KI in der Kanzlei mit Freigabe greift

Wir schneiden Use Cases eng: ein Prozess, die Felder, die er braucht, und eine Freigabe am Ende. Erst wenn der erste läuft, kommt der zweite.

Use Case 01

Mandantenmail vorbereiten

Der Agent lädt nur die Felder, die der Use Case braucht, nicht die ganze Akte. Das Gateway prüft das Einwilligungs-Flag nach Abs. 5. Der Berufsträger gibt den Entwurf frei, erst dann geht er raus.

Use Case 02

Bescheid-Vorprüfung

Der Agent stellt Bescheid und Erklärung gegenüber und markiert Abweichungen. Die fachliche Bewertung bleibt beim Menschen, § 57 Abs. 1 StBerG verlangt eigenverantwortliche Berufsausübung.

Use Case 03

Schatten-KI schließen

Die Bestandsaufnahme listet vorhandene Consumer-Accounts. Gemeinsam mit Ihrer IT werden diese Wege gesperrt, während das Gateway den erlaubten Weg öffnet. Verbot ohne Alternative funktioniert nicht.

Use Case 04

Anbieter wechselt Unterauftragnehmer

Ein Modellwechsel ohne neue Klausel nach Abs. 3 ist ein Bruch der Kette. Das Gateway führt ein Register der freigegebenen Modelle und stoppt Routen, die nicht mehr gedeckt sind.

Kanzlei-IT

Passt das Gateway in DATEV, Entra ID und die bestehende IT

Ja, unter einer Bedingung: Das Kanzlei-Verzeichnis ist der einzige Login, und die direkten Anbieter-URLs sind gesperrt. Sonst bleibt der Consumer-Weg offen und das Gateway ist Dekoration.

DATEV bleibt Bestand

Wir ersetzen DATEV nicht und bauen keinen zweiten Beleg-Copiloten. Vorhandene Werkzeuge werden in der Bestandsaufnahme erfasst und behalten ihren Platz.

Entra ID und SSO

Der Zugang läuft über die Gruppen, die es in der Kanzlei schon gibt, inklusive Conditional Access. Kein zweiter Benutzerkreis, der separat gepflegt werden muss.

Nur Use-Case-Felder

Das Gateway bekommt die Felder, die der Use Case braucht, nicht die Mandatsakte am Stück. Kein Massen-Upload, kein Ordner, der vorsichtshalber mitgegeben wird.

Wie wir die 62a-Kette bauen und in Betrieb nehmen

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge. Der Vertrag steht vor dem ersten Prompt, und der erste Use Case geht erst live, wenn der Weg dorthin dicht ist.

Aufgeschlagene Mappe mit Füller und Brille auf einem Konferenztisch
1

Bestand aufnehmen

Welche Werkzeuge laufen heute, welche Daten fließen wohin, welche Verträge liegen vor. Dazu gehören auch die privaten ChatGPT-Accounts, die niemand offiziell kennt.

2

Auswahl und Textform

Auswahldokumentation nach Abs. 2, dazu die Anlage nach Abs. 3 neben der bestehenden AVV: Verschwiegenheit, Belehrung nach § 203 StGB, Zweckbindung, Unterauftragnehmer.

3

Gateway dicht machen

Single Sign-on, Whitelist der freigegebenen Modelle, Netzsperren für die direkten Anbieterwege. Der erlaubte Weg muss bequemer sein als der verbotene.

4

Einwilligungs-Flag

Das Flag nach Abs. 5 wird vor das Gateway verdrahtet. Ob ein Mandat eingewilligt hat, entscheidet die Technik, nicht die Erinnerung der Sachbearbeiterin.

5

Ein Use Case mit Freigabe

Genau ein Prozess geht live, mit Freigabe durch den Berufsträger vor jedem Versand. Kein zweiter Use Case, bevor der erste im Alltag trägt.

6

Betrieb und Kill-Switch

Modell- und Unterauftragnehmer-Wechsel werden überwacht, das Audit hält fest, wer wann welches Modell mit welcher Freigabe genutzt hat, ohne Klartext-Vollprotokoll. Der Kill-Switch wird getestet, nicht nur dokumentiert.

Vergleich

Welcher Bezugsweg § 62a StBerG technisch trägt

KriteriumConsumer-ChatGPTNur AVV mit AnbieterGateway von Bluebatch
Textform nach Abs. 3fehltAVV ohne § 203-BelehrungAVV plus 62a-Anlage
Zugang nur soweit nötigganze Akte im ChatfensterAnbieter-VoreinstellungSchnitt auf Use-Case-Felder
Unterauftragnehmerunbekanntoft unvollständig benanntRegister plus Kill-Switch
Einwilligung nach Abs. 5kein Flagselten verdrahtetFlag vor dem Gateway
EndkontrolleMitarbeiter sendet direktFreigabe optionalFreigabe ist Pflicht
Passt, wennnur interne Texte ohne MandatsbezugSie in der DATEV-Welt bleibenMandatsdaten ins Modell sollen und der Nachweis zählt

Investition

Was KI für Steuerberater nach § 62a StBerG kostet

Wir starten klein und mit festem Preis, statt mit einem Projekt, dessen Ende niemand kennt.

Einstieg: Use-Case-Workshop

1.750 € einmalig. Wir nehmen den Bestand auf, wählen den ersten Use Case, klären Weg A oder Weg B und listen, was die Anlage nach Abs. 3 enthalten muss. Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage, kein Angebot mit offenem Ende.

Umsetzung

Entweder als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat, wenn mehrere Use Cases folgen sollen. Modell- und Hostingkosten kommen dazu. Alle Stufen stehen in unserem Wachstumsmodell mit festen Paketpreisen.

Was die Kanzlei beisteuert

Single Sign-on und Netzsperren gemeinsam mit Ihrer IT, den Schnitt auf die DATEV-Daten, den Einwilligungstext für Abs. 5 und die Entscheidung, wer die Anlage nach Abs. 3 unterschreibt. Kein zweites Entwicklungsteam.

Einordnung

Wo diese Lösung bei Bluebatch steht

Cluster: Private AI

Datenhaltung, Modellbetrieb und Governance für Kanzleien bündeln wir unter Private AI für Steuerkanzleien. Das Gateway ist der Zugangsweg in dieses Cluster.

Ausbau: Kanzlei-Wissen

Steht das Gateway, ist der naheliegende nächste Schritt die durchsuchbare Kanzlei-Wissensdatenbank auf derselben geschützten Infrastruktur.

Schwester: Anwaltskanzlei

Für Rechtsanwälte gilt mit § 43e BRAO dieselbe Mechanik unter anderem Namen. Das beschreibt unsere Seite zu KI in der Anwaltskanzlei nach § 43e BRAO.

Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob Mandatsinhalte überhaupt ins Modell sollen, was heute schon läuft und ob Weg A oder Weg B zu Ihrer Kanzlei passt.

Fragen zu KI nach § 62a StBerG

Was Kanzleien uns zu Vertragskette, Kosten und Verantwortung am häufigsten fragen.

Reicht eine AVV für KI in der Steuerkanzlei nach § 62a StBerG?

Nein. § 62a Abs. 8 StBerG stellt den Datenschutz neben das Berufsrecht, nicht an dessen Stelle. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO regelt personenbezogene Daten. Abs. 3 verlangt zusätzlich einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Belehrung über § 203 StGB, Zugang nur soweit zur Erfüllung erforderlich und dieselbe Verpflichtung für alle Unterauftragnehmer. Wir liefern diese Anlage als IT-Lieferung, die berufsrechtliche Verantwortung bleibt bei der Kanzlei.

Darf DATEV Copilot neben dem Gateway bleiben?

Ja, wenn er im Bestand ist. Wir bauen keinen zweiten Beleg-Copiloten und ersetzen DATEV nicht. Die Bestandsaufnahme nimmt vorhandene Werkzeuge auf und ordnet sie ein. Das Gateway deckt die Fälle ab, in denen Mandatsinhalte in ein Sprachmodell sollen, für das noch keine Kette nach Abs. 3 besteht.

Braucht jedes Mandat eine Einwilligung?

Wenn die Dienstleistung unmittelbar einem Mandat dient, verlangt § 62a Abs. 5 StBerG die Einwilligung des Mandanten. Interne Texte ohne Mandantenbezug brauchen dieses Flag nicht, Abs. 2 und Abs. 3 gelten trotzdem. Das Gateway trennt beide Räume technisch, damit die Unterscheidung nicht von der Disziplin einzelner Mitarbeitender abhängt.

Was kostet KI für Steuerberater nach § 62a StBerG?

Der Einstieg ist der Use-Case-Workshop für 1.750 € einmalig: Bestandsaufnahme, Auswahl des ersten Use Case und der Weg, der zu Ihrer Kanzlei passt. Die Umsetzung läuft entweder als fest kalkulierter Workflow ab 8.000 € oder als feste Engineer-Kapazität ab 3.000 € pro Monat. Modell- und Hostingkosten kommen dazu. Alle Pakete stehen auf unserer Seite zum Wachstumsmodell.

Ist Bluebatch selbst Berufsgeheimnisträger nach Abs. 7?

Nein. § 62a Abs. 7 Satz 2 StBerG lässt Vertragsklauseln nur entfallen, wenn der Dienstleister selbst gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Das trifft auf uns nicht zu, deshalb gehen wir den vollen Weg über Abs. 3 mit Textform, Belehrung und Unterauftragnehmer-Kette.

Wie hängt § 62a StBerG mit § 203 StGB zusammen?

§ 203 StGB ist die strafrechtliche Untergrenze und bestraft das unbefugte Offenbaren von Geheimnissen. § 62a StBerG organisiert davor die Büroorganisation: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Belehrung, Unterauftragnehmer und Beendigung. Wer § 62a einhält, arbeitet innerhalb der Befugnis, die § 203 voraussetzt.

Was baut Bluebatch bewusst nicht?

Keine Rechtsberatung und keine Kammer-Bestätigung für einzelne Use Cases. Keine Vollautomatisierung und keinen Versand an Mandant oder Finanzamt ohne Freigabe. Keinen DATEV-Ersatz. Und keine Anbindung an eine US-API ohne vorherige Prüfung nach Abs. 4. Vertragsentwürfe gehen vor Unterschrift an die Kanzlei und deren rechtliche Beratung.

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