KI-gestützte Rechtsrecherche übernimmt in der Anwaltskanzlei den Einstieg: eine Rechtsfrage strukturieren, Anspruchsgrundlagen vorschlagen, lange Entscheidungen erschließen und das eigene Kanzleiwissen einbeziehen. Die Bewertung bleibt anwaltliche Leistung, und Fundstellen werden an der amtlichen Quelle geprüft.

Wir verkaufen keine KI, die Rechtsfragen beantwortet. Wir bauen eine, die die Vorarbeit abnimmt und dabei nachvollziehbar bleibt.
Eine unbekannte Rechtsfrage strukturieren, Suchbegriffe und Anspruchsgrundlagen vorschlagen, lange Entscheidungen zusammenfassen und Argumentationslinien gegenüberstellen. Also alles, was vor der eigentlichen Prüfung liegt.
Für Aktualität und Richtigkeit einer Fundstelle einstehen. Ein Modell kennt keinen Instanzenzug und weiß nicht, ob eine Entscheidung aufgehoben wurde. Die Prüfung an der amtlichen Quelle oder in der Fachdatenbank bleibt unverzichtbar.
Auf dem, was die Kanzlei selbst geschrieben und geprüft hat. Antworten aus den eigenen Schriftsätzen und Vermerken sind belastbar, weil dahinter eine anwaltliche Prüfung steht, die es einmal schon gab.

Der Unterschied ist berufsrechtlich entscheidend und darf deshalb nicht von der Tagesform abhängen. Die Umgebung trennt ihn technisch.
Allgemeine Rechtsfragen ohne jeden Bezug zu einem konkreten Mandat: Wie ist die Rechtslage bei einer bestimmten Vertragsklausel, welche Anspruchsgrundlagen kommen typischerweise in Betracht. Hier braucht es kein Einwilligungs-Flag, die Pflichten aus § 43e Abs. 2 und 3 BRAO gelten trotzdem.
Sobald Sachverhalt, Aktenzeichen oder Beteiligte in die Anfrage gehören, wechselt die Arbeit in den geschützten Raum, den das Gateway nur mit gesetztem Einwilligungs-Flag öffnet. Das ist keine Hürde für den Alltag, sondern die Stelle, an der die Entscheidung dokumentiert wird.
Wie das Gateway diese Trennung durchsetzt, steht auf der Seite zu KI in der Anwaltskanzlei nach § 43e BRAO. Der Entwurf, der auf einer Recherche aufsetzt, entsteht im Workflow für Schriftsatz-Entwürfe.
Was Kanzleien uns zur KI-gestützten Recherche am häufigsten fragen.
Nein. Eine Fachdatenbank steht für Vollständigkeit und Aktualität der Fundstellen ein, ein Sprachmodell nicht. Was KI ergänzt, ist der Einstieg: die Frage strukturieren, Suchbegriffe finden, lange Entscheidungen erschließen und das eigene Kanzleiwissen einbeziehen. Beides zusammen ist schneller als jedes für sich.
Indem wir das Modell nicht frei zitieren lassen. Antworten stützen sich auf angebundene Dokumente mit Quellverweis, damit jede Aussage am Original prüfbar ist. Für externe Rechtsprechung gilt die Regel ohne Ausnahme: keine Fundstelle ohne Nachprüfung an der amtlichen Quelle.
Vorsicht. Den Namen zu schwärzen macht eine Anfrage nicht mandantenlos. Aktenzeichen, Beträge, Gegenseite und ein spezifischer Sachverhalt machen die Akte identifizierbar. Sobald diese Merkmale zusammenkommen, liegt eine mandatsbezogene Nutzung vor und § 43e Abs. 5 BRAO greift. Deshalb trennt die Umgebung zwei Räume, statt sich auf Einschätzungen im Einzelfall zu verlassen.
Über Vorlagen statt über Prompt-Schulungen. Die wiederkehrenden Rechercheaufgaben Ihrer Kanzlei werden als feste Abläufe hinterlegt, damit alle dasselbe Werkzeug gleich nutzen und die Ergebnisse vergleichbar bleiben.
